S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG
Grenzstr. 21, 06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 211 5065 40
Telefax: +49 211 5065 4398
E-Mail: agb@mwsg-touristik.de
Geschäftsführer: André Pallinger (Sprecher), Hans Josef Schmitz, lngo van Uehm
Rechtsregister: Stendal HRA 31780
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG (im weiteren Reisevermittler bzw. S-MM) zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.
1. Allgemeines
2. Vertragsschluss
3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
4. Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
5. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von
Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten
6. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
7. Reiseunterlagen
8. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüberden Vermittelten
Reiseunternehmen
9. Bewertung von Reiseleistungen
10. Haftung des Reisevermittlers
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12. Datenschutz
13. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
1. Allgemeines
1.1 Der Reisevermittler bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster
Reiseveran- stalter ausschließlich zur Vermittlung an. Die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und der
S-MM (Reisevermittler) aus der von dem Reisevermittler erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es
gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB. Der Geltung etwaiger
AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Für den vom Reisevermittler vermittelten (Reise-) vertrag zwischen dem Reisenden und dem
jeweiligen Leistungsträger sind allein die AGB des jeweiligen Leistungsträgers oder
Reiseveranstalters , bei vermittelten Flugleistungen d ie Allgemeine Beförderungsbedingungen
und die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes und – soweit auf den
jeweiligen Flug anwendbar – die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens, maßgeblich.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger / Reiseveranstalter werden
vor der Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt
werden. Sollten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters /
Leistungsträgers
vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft
zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung ebenfalls Kenntnis zu verschaffen hat.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des
Vermittlungsauftrags
(„Buchung“) kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag
als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Mit der Buchung erteilt der Reisende dem
Reisevermittler
den rechtsverbindlichen Auftrag, für den Reisenden bei einem bestimmten Reiseveranstalter /
Leistungsträger bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.
2.2 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich,
soweit
dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere
zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen AGB
und
den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche
Geschäftsbesorgung.
2.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten
Leistung
gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam
vereinbart
– dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
2.4 Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit dem Reisevermittler kein Reisevertrag
im
Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die
Vermittlung eines
Vertrages zwischen dem Kunden und dem gewünschten Reiseveranstalter oder Leistungsträger wie
Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer
und/oder der Fluggesellschaft.
2.5 Der Kunde prüft alle Daten der Buchungsbestätigung, sofern er eine solche erhält, auf
Richtigkeit.
2.6 Der Reisevermittler weist darauf hin, dass die automatische Bestätigung einer Buchung, die
auf der
irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten beruht, keine Wirkung entfaltet, sofern der
vereinbarte Reisepreis
erkennbar von dem tatsächlichen Wert der gebuchten Reise abweicht.
3. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
3.1 Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser
Vermittlungsbedingungen,
in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen
entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung und
Information sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der Reiseunterlagen,
soweit
diese nicht nach den mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen
direkt
dem Kunden übermittelt werden.
3.2 Der Reisevermittler ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen, wenn er
nach
den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung billigen würde. Dies gilt nur
insoweit,
als es dem Reisevermittler nicht möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu
unterrichten
und seine Entscheidung zu erfragen. Der Reisevermittler hat den Kunden vor einer Abweichung von
den
Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten, es sei denn, dass die
hierdurch
bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten
Vermittlungsauftrags
gefährdet oder unmöglich macht.
3.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen des
Gesetzes
und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die
korrekte
Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur
Auskunftserteilung
kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
3.4 Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 676 BGB nicht, es
sei denn,
dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde bzw. eine gesetzliche
Informationspflicht
besteht.
3.5 Der Reisevermittler ist nach EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität
des jeweiligen
Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen
bei Vertragsschluss zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt
noch nicht fest, so muss der Reisevermittler dem Kunden diejenige Fluggesellschaft bzw.
diejenigen
Fluggesellschaften nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird bzw. werden,
und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese
feststeht.
Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt.
3.6 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (Stornierung), wobei
jedoch
nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters / Leistungsträgers
Stornogebühren anfallen können.
3.7. Die Möglichkeiten und Abwicklung einer vom Kunden gewünschten Umbuchung richten sich
ebenfalls nach den Reise- bzw. Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters /
Leistungsträgers, in denen Gebührenregelungen für Umbuchungen enthalten sein können. Soweit die
Möglichkeit einer Umbuchung nicht ausdrücklich im gewählten Tarif oder der Leistungsbeschreibung
des jeweiligen Angebots benannt ist, ist die Umbuchung ausgeschlossen. Soweit vereinbart, können
für einzelne Leistungen inkl. Auskunftsleistungen zusätzliche Bearbeitungskosten entstehen.
3.8. Stornierungen und Umbuchungen müssen gegenüber dem Reiseveranstalter / Leistungsträger
erfolgen. Wenn der Kunde sich mit einem Stornierungswunsch an den Reisevermittler wendet, damit
dieser
die Stornierung an den Reiseveranstalters / Leistungsträgers weiterleiten soll, dann muss die
Stornierung schriftlich in Textform eingereicht werden (per Post, Email oder Fax). Es ist vom
Kunden in
jedem Fall der vollständige Name und die Buchungsnummer anzugeben. Maßgeblicher Zeitpunkt für
den
Rücktritt ist der rechtzeitige Eingang der Stornierung beim Reiseveranstalter / Leistungsträger
innerhalb
der üblichen Geschäftszeiten des Reiseveranstalters / Leistungsträgers.
3.9. Soweit der Reisevermittler Mittler im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist, erfüllt er die
gesetzlichen
Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und wird dem Reisenden das
jeweils
richtige Formblatt aushändigen bzw. ihn entsprechend der Buchungssituation
informieren.
3.10. Soweit Reisevermittler Mittler verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB
ist,
wird er den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen bzw. ihn
entsprechend der Buchungssituation informieren.
4. Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
4.1 Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm
hierzu
vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist oder eine gesetzliche
Informationspflicht besteht. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder
Informationspflicht nur dann, wenn besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare
Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich.
4.2 Im Falle einer nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann der
Reisevermittler
ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der Kunde und seine
Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren Person keine Besonderheiten (z. B.
Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
4.3 Besteht keine deutsche Staatsangehörigkeit, ist der Reisende verpflichtet, diese dem
Reisevermittler
mitzuteilen. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne
ausdrückliche,
diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch
erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den
in
Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
4.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über
Zollvorschriften,
gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer
Vorsorgemaßnahmen
des Kunden und seiner Mitreisenden.
4.5 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm
vermittelten
Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Eine weiter gehende
Verpflichtung
bezüglich des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von
Reiseversicherungen besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche
Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind,
besteht
eine Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde
aus ihm
übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den
Versicherungsunterlagen über die Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten
kann.
4.6 Soweit der Kunde telefonisch über das Service-Center des Reisevermittlers eine Reise bucht
und zusätzlich
die Vermittlung von Reiseversicherungen durch den Reisevermittler wünscht, übermittelt dieser
dem Reisenden die Versicherungsunterlagen. Die Versicherungsunterlagen bestehen aus den
Versicherungsbedingungen
und einer Versicherungsnummer.
4.7 Zur Beschaffung von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumenten
ist
der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet und führt
keine Beschaffung
der Dokumente durch. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler
ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für
Telekommunikationskosten und – in Eilfällen – der Kosten von Botendiensten oder einschlägiger
Serviceunternehmen,
verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn
diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung
geschuldet
war.
4.8 Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für
den
rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang
maßgeblichen
Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
5. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der
Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten
5.1 Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von
Bahnfahrkarten
wird der Reisevermittler ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als
Vermittler
erbringt er keine eigene Beförderungsleistung und haftet daher nicht für die ordnungsgemäße
Durchführung
der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaften oder Bahngesellschaften (Leistungsträger).
5.2 Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte erhebt
der
Reisevermittler ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für die Vermittlungsleistungen. Das
Serviceentgelt
für Kunden die aufgrund einer Leistungsvereinbarung mit ihrem Institut (z. B. Konto- oder
Kreditkartenvertrag)
die Reisevermittlung der S-MM in Anspruch nehmen, beträgt derzeit maximal 15 €
pro Ticket. Das Serviceentgelt für andere Kunden wird individuell vereinbart. Entgelte für die
Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag
werden separat ausgewiesen.
5.3 Das Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, einem Namenswechsel, einem Rücktritt oder
einer
Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere
vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und vom Reisevermittler ausgewiesene
Serviceentgelte
(z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.
6. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen
6.1 Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und
Zahlungsbestimmungen
der vermittelten Reiseveranstalter / Leistungsträger zu verlangen, soweit diese wirksam
vereinbart
sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weiter gehende Anzahlungen kann der
Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erheben, wenn insoweit hierzu eine
ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird der Reisevermittler für die nach § 651 w Abs. 3
BGB
erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen
Sicherungsschein aushändigen, soweit der Reisevermittler Kundengelder entgegennimmt.
6.2 Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseveranstalters / Leistungsträgers gegenüber dem
Reisevermittler, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen dem Reiseveranstalter /
Leistungsträger
und dem Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht, ist der Reisevermittler berechtigt,
aber nicht
verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu
verauslagen. Bei
Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen
Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB geschieht.
6.3 Die Regelung in Ziffer 5.2 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen)
und sonstige
gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
6.4 Der Reisevermittler kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen
verlangen,
soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Eine
solche
Vergütungsvereinbarung kann auch durch die in 5.2 definierten Serviceentgelte und einen
entsprechenden
mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Reisevermittlers getroffen werden.
6.5 Werden auf Wunsch des Kunden hin nach Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart
oder der
Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), kann der Reisevermittler pro Reisenden ein
Umbuchungsentgelt erheben. Ziffer 6.4 gilt entsprechend.
6.6 Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das
vermittelte
Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den
vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 5.2 und 5.3 erfolgt sind.
6.7 Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber kann der Kunde Ansprüche
gegenüber
dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten
Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn,
dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des
Reisevermittlers
ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der Reisevermittler aus anderen Gründen
gegenüber dem Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
7. Reiseunterlagen
7.1 Sowohl den Kunden wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und
Reiseunterlagen des
vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden,
insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und
sonstige Reiseunterlagen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die
Übereinstimmung
mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag, zu überprüfen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Reisevermittler über durch den Kunden erkennbare Fehler,
Abweichungen,
fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der
Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers
bezüglich
eines hieraus dem Kunden entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen über die
Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine
Schadensersatzverpflichtung
des Reisevermittlers entfällt vollständig, wenn die in 7.1 bezeichneten Umstände für
ihn nicht erkennbar waren.
7.3 Bei Pauschalreisen werden sämtliche Reiseunterlagen erst nach vollständiger Bezahlung
entweder
durch den Reisevermittler oder den Reiseveranstalter an den Kunden versendet. Bei kurzfristigen
Buchungen
können in Ausnahmefällen die Reiseunterlagen auch an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt
werden. Genaueres erfahren die Kunden vom Service Center des Reisevermittlers.
7.4 Bei Linienflügen werden nur noch ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) ausgestellt. Die
Buchung
von Linienflügen ist nur mit Kreditkarte möglich. Verloren gegangene Tickets werden gemäß den
jeweiligen
Richtlinien der Fluggesellschaft ersetzt. Für Ersatz-Tickets werden die jeweils geltenden
Entgelte
der Fluggesellschaften erhoben. Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass insoweit ein
geringerer
Aufwand entstanden ist.
8. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten
Reiseunternehmen
8.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den
vermittelten
Reiseveranstalter / Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf
die
unverzüglichen Weiterleitung der Reklamation.
8.2 Der Reisevermittler hat weder die Pflicht, noch ist es ihm gestattet, den Kunden bezüglich
etwaiger
Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseveranstalter / Leistungsträger zu beraten, z. B.
insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder
sonstige rechtliche Bestimmungen. Der Reisevermittler verweist insoweit auf die
Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Reiseveranstalter / Leistungsträger und
ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes
http://www.lba.de veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung,
Annullierung, Verspätung, Passagier- und Gepäckschäden.
9. Bewertung von Reiseleistungen
9.1 Sofern der Reisevermittler den Kunden der Webseite die Möglichkeit eröffnet, vermittelte
Leistungen
(insbesondere Reiseleistungen) zu bewerten oder sonstige Inhalte zu veröffentlichen, gelten die
folgenden
Bestimmungen:
Der Kunde verpflichtet sich keine Inhalte einzustellen, die:
• vorsätzlich oder fahrlässig unwahr sind; beleidigender, drohender, nötigender, diffamierender,
anstößiger, gewaltverherrlichender und/oder pornographischer Art sind;
• rassistisch, volksverhetzend, verfassungsfeindlich oder/und sonst strafbarer/rechtswidriger
Art sind;
• geltendes Recht verletzen, insbesondere Schutzrechte Dritter, z. B. Urheber-, Kennzeichen-,
Patent-,
Marken- oder Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder Eigentumsrechte, zu deren
Weitergabe er nicht berechtigt ist;
• Links oder ähnliche Angaben/Verweise enthalten oder geeignet sind, die Funktionsweise fremder
Datenverarbeitungsanlagen, insbesondere Computern zu beeinträchtigen.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich:
• zu bewertende Reiseleistungen so genau wie möglich zu bezeichnen, insbesondere bei Hotelketten
die Region bzw. den Ort und evtl. Namenszusätze anzugeben.
• nur dann eine Bewertung abzugeben/ein Bild einzustellen, wenn er selbst die zu bewertende
Leistung
in Anspruch genommen, insbesondere im betreffenden Hotel seinen Urlaub verbracht hat.
• keine Bewertung abzugeben bzw. ein Bild einzustellen, wenn der Kunde Beschäftigter,
Eigentümer
oder Betreiber des zu bewertenden Hotels ist oder in ähnlicher Weise mit diesem in
Verbindung steht, z. B. ein Familienangehöriger der genannten Gruppen ist. Gleiches gilt für
Mitarbeiter der Reiseunternehmen und deren Familienangehörige.
• keine Bewertung abzugeben bzw. ein Bild einzustellen, wenn dem Kunden für diese Leistung von
Beschäftigten, Eigentümern oder Betreibern der zu bewertenden Reiseleistung oder Mitarbeitern
von Reiseunternehmen eine Vergütung angeboten wird.
• keine falschen und/oder unsachlichen Bewertungen und/oder Falschaussagen zu Reiseleistungen,
hiermit in Zusammenhang stehenden Personen, Freizeitmöglichkeiten und sonstigen dortigen
Gegebenheiten/
Ereignissen zu machen, die die Entscheidung anderer Urlauber beeinflussen könnten.
• positive als auch negative Bewertungen im Rahmen der Meinungsfreiheit hauptsächlich zu dem
Zweck abzugeben, anderen Reisewilligen/Urlaubern eine Möglichkeit zu geben, sich ein
aussagekräftigeres/
objektiveres/umfassenderes Bild bezüglich einer Reiseleistung und damit zusammenhängender
Gegebenheiten machen zu können. Dasselbe gilt für das Hochladen von Hotel-/Urlaubsbildern.
• keine getarnte (z. B. als Bericht) und/oder offensichtliche Werbung für Waren,
Dienstleistungen und/
oder Unternehmen zu machen.
• Kommentare und Bewertungen nach besten Wissen und Gewissen zu verfassen.
• keine anderen Personen namentlich zu bezeichnen.
• weder persönliche Daten anderer Kunde noch deren Informationen, gleich auf welche Art und
Weise zu sammeln, zu verwenden oder zu veröffentlichen.
9.3 Verstößt ein Kunde gegen diese Bedingungen oder besteht insoweit ein begründeter Verdacht,
ist
der Reisevermittler berechtigt, Inhalte ohne Benachrichtigung des Kunden, insbesondere ohne
Angabe
von Gründen zu ergänzen, zu ändern oder zu entfernen.
9.4 Mit der Veröffentlichung von Inhalten (wie z. B. Hotelbewertungen, Reisetipps,
Urlaubsbilder, Reisevideos)
garantiert der Kunde, dass er Inhaber sämtlicher Rechte, insbesondere der Urheberrechte, an
diesen Inhalten ist. Er überträgt dem Reisevermittler unentgeltlich und unwiderruflich ein
zeitlich, sachlich
und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Inhalte in jeder
Form und in sämtlichen Medien (insbes. Print, Internet, Fernsehen, mobile
Telekommunikationsplattformen).
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und
Übertragungsrecht
sowie das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung,
das Senderecht und das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger sowie das Recht, die
Inhalte auf den verschiedenen Portalen des Reisevermittlers zu veröffentlichen. Insbesondere
stimmt
der Kunde einer Übertragung dieser Nutzungsrechte seitens des Reisevermittlers auf Dritte zu.
Der ursprüngliche
Verwendungszusammenhang – Hotelbewertung, Reisetipps, Urlaubsbilder, Reisevideo –
bleibt dabei stets erhalten.
9.5 Falls der Kunde selbst nicht Inhaber der Rechte an einem von Ihm eingegebenen Inhalt ist,
garantiert
er, dass er alle erforderlichen Rechtsübertragungen, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen und
dergleichen
wirksam eingeholt hat. Für den Fall, dass der Kunde gegen eine oder mehrere dieser Garantien
verstößt, stellt er den Reisevermittler von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und hält
diese in vollem
Umfang schadlos.
9.6 Der Reisevermittler ist außerdem berechtigt, im Umfeld zu den öffentlich zugänglich
gemachten Inhalten
sowie unter ihrer Verwendung, Werbung zu schalten und/oder andere Promotionsmaßnahmen
durchzuführen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
9.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Bilder und/oder Texte zur besseren
Übersicht
in andere Rubriken verschoben und die Bilder komprimiert werden können. Ferner, dass auch seine
übrigen
Inhalte durch den Reisevermittler bis zu einem gewissen Maße, unter gehöriger Wahrung des
Urheberpersönlichkeitsrechts,
editiert oder gelöscht oder in andere Sprachen übersetzt werden können.
10. Haftung des Reisevermittlers
10.1 Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch
des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler
bezüglich
der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personenoder
Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen.
Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen
Begriff der
Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. § 651 a BGB den Anschein
begründet, die
vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reisevermittlungsleistungen sind
innerhalb
einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung
der Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber dem Reisevermittler geltend zu
machen. Nach Ablauf der Frist können Kunden Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne
Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
11.2 Ansprüche des Kunden aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer
Verletzung
von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem
Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch
begründenden
Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste, es sei denn,
die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer
vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers.
12. Datenschutz
12.1 Die Verwendung der dem Reisevermittler zur Vertragserfüllung überlassenen Daten steht im
Einklang
mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Der Reisevermittler setzt
technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um sämtliche Daten gegen zufällige
oder
vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff durch unberechtigte Personen
bestmöglich zu schützen. Gemäß der technischen Entwicklung werden diese Sicherheitsmaßnahmen
kontinuierlich optimiert.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der S-MM als
Reisevermittler
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Im Falle von Klagen gegen die S-MM als Reisevermittler ist unser Gerichtsstand
ausschließlich der
Ort des Firmensitzes. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers als vereinbart.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages und aller sonstigen
Bestimmungen
nicht berührt.